Prioritätsbescheinigung für Covid-Impfung – Diagnose muss nicht angegeben werden

Nach der Impfverordnung können Menschen mit schweren neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen bevorzugt geimpft werden. Die entsprechende Bescheinigung soll standardisiert formuliert werden, die Diagnose muss nicht vermerkt werden!

Formulierung:

Bei schweren psychiatrischen Erkrankungen:

Demenz, Schizophrenie, Depression, geistige Behinderung

Es liegt eine Erkrankung nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.

Die Patienten kommen damit in Gruppe 2

Bei schweren chronischen neurologischen Erkrankungen:

z. B. MS, Schlaganfall, Parkinson

Es liegt eine Erkrankung nach § 4 Absatz 1 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.

Die Patienten kommen damit in Gruppe 3

Es kann die Ziffer 88320, bei Versand mit der Post zusätzlich die 88321 abgerechnet werden.

Quelle: KBV

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