Nach der Impfverordnung können Menschen mit schweren neurologischen und psychiatrischen Erkrankungen bevorzugt geimpft werden. Die entsprechende Bescheinigung soll standardisiert formuliert werden, die Diagnose muss nicht vermerkt werden!
Formulierung:
Bei schweren psychiatrischen Erkrankungen:
Demenz, Schizophrenie, Depression, geistige Behinderung
Es liegt eine Erkrankung nach § 3 Absatz 1 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.
Die Patienten kommen damit in Gruppe 2
Bei schweren chronischen neurologischen Erkrankungen:
z. B. MS, Schlaganfall, Parkinson
Es liegt eine Erkrankung nach § 4 Absatz 1 Ziffer 2 der Impfverordnung vor.
Die Patienten kommen damit in Gruppe 3
Es kann die Ziffer 88320, bei Versand mit der Post zusätzlich die 88321 abgerechnet werden.
Quelle: KBV