Zurückhaltung mit Digitalen Gesundheitsanwendungen (Diga)

Zur Zeit sprießen sie wie Pilze aus dem Boden: Digitale Gesundheitsanwendungen (Diga). Dies kann beim Bfarm einsehen. Allerdings sind müssen diese zunächst gar nicht hinreichend validiert sein. Die Verordnung erfolgt durch ein normales Rezept mit PZN, den Code erhält der Patient durch den Apotheker. Die Erklärung, Auswertung und Besprechung dieser Apps erfordert Zeit, wird aber für uns nicht speziell honoriert. Gleichzeitig kosten die Apps den Krankenkassen ziemlich viel Geld. Wir empfehlen deshalb, mit dem Einsatz zunächst zurückhaltend zu sein.

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